Schulprogramm

Grundsätzlich werden bei der im Schulprogramm beschriebenen Umsetzung der Ideen des Leitbildes Freiheiten genutzt, die dem Norbertusgymnasium als Schule in freier Trägerschaft zustehen. Die Bildungsinhalte und ‑methoden sind im Vergleich zu den staatlichen Vorgaben nicht immer gleichartig, stets aber mindestens gleichwertig. Die Lehrpläne des Landes Sachsen-Anhalt werden weitgehend eingehalten. Die Regeln zur Leistungsbewertung und Versetzung werden den rechtlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt. Als staatlich anerkanntes Gymnasium ist das Norbertusgymnasium berechtigt, die Prüfungen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) im Auftrag des Landes unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben selbstständig durchzuführen.

Das Schulprogramm gibt einen tiefen Einblick in das Profil des Norbertusgymnasiums. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird im Schulprogramm bei Personenbezeichnungen verallgemeinernd die männliche Form genutzt. Das ist möglich, da der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis auch Personen umfasst, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist. 

 

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